Die Erstellung von Gutachten ist eine wesentliche Aufgabe von Ziviltechnikern. Als Sachverständiger für Ortsbildschutz und Raumplanung sowie als Bausachverständiger erstellen wir Gutachten zu folgenden Fragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Raumplanung

 

 

 

 

 

 

 

Gutachten sind unter anderem dann erforderlich wenn festgestellt werden soll, ob Projekte dem Flächenwidmungsplan entsprechen. Beispielsweise die Frage, ob ein konkreter Betrieb auch in einem Wohngebiet errichtet und betrieben werden darf. Auch die Zulässigkeit der Unter- oder Überschreitung der Bebauungsdichte ist in Gutachten zu überprüfen. Weiters ist für das Bauen im Freiland in vielen Fällen ein Gutachten erforderlich, wie zum Beispiel bei der Nutzungsänderung von alten Gebäuden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baurecht

 

 

 

 

 

 

 

Baubewilligungsverfahren werden üblicherweise unter Beiziehung eines Bausachverständigen durchgeführt, der im Verfahren Befund und Gutachten zur Frage erstellt, ob ein Projekt bewilligungsfähig im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes ist. Auf Grundlage dieses Gutachtens erteilt in erster Instanz der Bürgermeister, in zweiter Instanz der Gemeinderat die Baubewilligung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ortsbildschutz

 

 

 

 

 

 

 

In der Steiermark gibt es in 66 Gemeinden Ortsbildschutzgebiete. In diesen ist das Erscheinungsbild der Gebäude und Objekte, die das Ortsbild prägen zu erhalten. Änderungen des Erscheinungsbildes sind nur zulässig, wenn ein positives Gutachten des Ortsbildsachverständigen vorliegt. Wir betreuen derzeit 5 steirische Ortsbildschutzgemeinden.