Unser Büro befasst sich mit der Örtlichen Raumplanung in der Steiermark. Unsere Aufgabe ist es, Gemeinden im Rahmen der Raumordnung zu betreuen und aktiv in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Örtliches Entwicklungskonzept

Das Örtliche Entwicklungskonzept stellt die Grundlage der räumlichen Entwicklung einer Gemeinde dar. Es besteht aus Wortlaut und Entwicklungsplan. Im Entwicklungs­konzept werden die langfristigen Entwicklungsziele einer Gemeinde festgelegt.

 

 

Örtlicher

Entwicklungsplan

Der Entwicklungsplan beinhaltet gebietsweise Festlegungen für angestrebte Nutzungen im Raum. Dadurch sollen Nutzungskonflikte ausgeschlossen und Standorte für geeignete Nutzungen erreicht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flächenwidmungsplan

Aufbauend auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept wird das Gemeinde­gebiet im Flächenwidmungsplan nach räumlich-funktionellen Erfordernissen gegliedert.

 

Er besteht aus Wortlaut und Plandarstellung. Aus der Plandarstellung sind die festgelegten Nutzungen einzelner Grundstücke ersichtlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan regelt die städtebauliche Entwicklung von genau definierten Gebieten. Durch ihn werden geordnete Erschließungen und sich in das Ortsbild einfügende Gestaltungen gewährleistet. Zusätzlich können weitere Festlegungen zu den geplanten Gebäuden getroffen werden.

 

Er besteht aus Wortlaut, Rechtsplan und Gestaltungskonzept.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Gemeinden